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1. Das
Tagesheim wird für Schüler/innen des
Rhabanus-Maurus-Gymnasiums angeboten. Träger dieser Einrichtung
ist die Erzabtei St. Ottilien, eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts.
2. Die Mitarbeiter des Tagesheims erhalten von den
Erziehungsberechtigten die nötige Bevollmächtigung zu ihrer
erzieherischen Arbeit. Dazu gehört vor allem
• das Fördern der schulischen Leistung
• die Sorge für Freizeit und Erholung
• die Erziehung zu sozialverträglichem Verhalten
• die Hinführung zu christlichem Glaubensleben.
3. Die Aufnahme von Schülern/innen in das
Tagesheim erfolgt zu Beginn eines Schuljahres mit dem Monat August und
verpflichtet zum Verbleib bis zum Ende des laufenden Schuljahres im
Juli; nur die Aufnahme in die 5. Klasse wird auf September festgelegt.
Für jedes Schuljahr ist bis Ende Juli eine Rückmeldung
erforderlich, wenn der Aufenthalt im Tagesheim fortgesetzt werden soll.
4. Ein Austritt aus dem Tagesheim ist zum
Schuljahresende möglich; nur in der 5. Klasse kann man bei
besonderen Schwierigkeiten mit Beginn der Weihnachtsferien ausscheiden.
5. Eine fristlose Entlassung durch den
Tagesheimleiter kann bei schweren Verfehlungen ausgesprochen werden. Am
Schuljahresende kann das weitere Verbleiben im Tagesheim abgelehnt
werden wegen unbefriedigender Einstellung zur Arbeit, zur Gemeinschaft
oder zum Glaubensleben. Nach einem Ausscheiden aus dem Tagesheim
dürfen dessen Räume und Einrichtungen nicht weiter benutzt
werden.
6. Eine Befreiung vom Tagesheimbesuch an einem
Schultag ist möglich: Bei einem dringenden Grund (z.B. Arztbesuch)
oder bei regelmäßigen Terminen (z.B. Instrumentalunterricht,
Training usw.) muss eine schriftliche Abmeldung durch einen
Erziehungsberechtigten beim zuständigen Betreuer vorliegen.
Für regelmäßige Termine genügt eine einmalige
Bestätigung, für einen dringenden Fall wird eine Abmeldung
spätestens einen Tag zuvor erwartet. Eine beständige
Abwesenheit an mehreren Wochentagen ist jedoch nicht sinnvoll, weil
damit das Gruppenklima beeinträchtigt wird. Befreiungen, die den
internen Ablauf des Tagesheims berühren, können seitens der
Eltern nicht erteilt werden und sind unwirksam (z.B. Befreiung von der
Studierzeit).
7. Als Verpflegung wird im Tagesheim in der
Schulpause des Vormittags eine Brotzeit gereicht, ebenso in der
Studierpause am Nachmittag. Nach Schulschluss gibt es von 13.00 bis
13.25 Uhr gemeinsames Mittagessen; an Tagen mit vorzeitigen
Unterrichtsende und an Freitagen ohne Tagesheim entfällt es. Das
Essen wird teils aus Produkten der klostereigenen Landwirtschaft, teils
aus zugelieferten Lebensmitteln hergestellt (keine Diätkost!).
8. In der Mittagszeit (13.30 - 14.40 Uhr) werden die
Schüler/innen den Neigungen entsprechend betreut. Freizeitangebote
gibt es in den Spiel-, Lese- und Aufenthaltsräumen, in der
Turnhalle, im Hallenbad sowie im Freisportgelände. Zum
Freizeitbereich gehört auch ein ausgedehntes Parkgelände mit
Weiher und die nähere Umgebung des Tagesheimbereiches, nicht aber
die Betriebe und Werkstätten des Klosters. Ohne Genehmigung des
zuständigen Betreuers darf das Klostergelände nicht verlassen
werden.
9. Die Lernzeit bildet den Schwerpunkt im Tagesheim.
Sie beginnt um 14.45 Uhr und endet um 16.45 Uhr. Dazu müssen sich
alle Tagesheimschüler/innen in den Studiersälen ihrer Gruppe
am eigenen Studierpult einfinden, soweit sie nicht
rechtmäßig abgemeldet sind. Die Erzieher bemühen sich
um die nötige Ruhe für das Erledigen der Hausaufgaben.
Großer Wert wird auf eigenständiges Arbeiten gelegt;
gegenseitiges Helfen kann nur mit äußerster Disziplin und
mit Einwilligung des Erziehers erfolgen. Nachhilfeunterricht ist
über die entsprechenden Fachlehrer bzw. SMV möglich.
10. Am Nachmittag wird privater
Instrumentalunterricht durch auswärtige Musiklehrer gegen Rechnung
erteilt. Die entsprechende Uhrzeit ist dem jeweiligen Betreuer
verbindlich mitzuteilen.
11. Diese Zeiteinteilung des Tagesheims gilt von
Montag bis Donnerstag bzw. Freitag. Tagesheim am Freitag wird jedes
Schuljahr bekanntgegeben. An besonderen Schulveranstaltungen (z.B.
Wandertag, Exkursionen, Projekttage, Sportfest) entfällt es. Auch
zu Beginn eines Schuljahres und vor den Sommerferien ist das Tagesheim
für einige Tage geschlossen.
12. Für den Verlust von Kleidung und anderem
Eigentum haftet das Tagesheim nicht. Für Schäden, die von
Schülern am Haus und seinem Inventar verursacht werden, haften die
Erziehungsberechtigten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es empfiehlt
sich, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
13. Die Kosten für das Tagesheim belaufen sich
ab September 2007 auf 2280 Euro/Jahr. Der Jahressatz ist aufgeteilt auf
12 Monatsraten zu je
190 Euro. Diese Raten sind ohne Rücksicht auf die Ferienzeiten von
August bis Juli zu überweisen. In der 5. Klasse werden bei
Neuaufnahmen nur 11 Monatsraten von September bis Juli in Rechnung
gestellt. Bei Zahlungen ist als Verwendungszweck "Tagesheim" anzugeben.
Es empfiehlt sich, per Dauerauftrag zu bezahlen.
14. Bei Austritt aus dem Tagesheim in der 5. Klasse
an
Weihnachten sind 4 Monatsraten zu begleichen. Bei einer fristlosen
Entlassung muss noch der laufende Monat bezahlt werden. Bei vorzeitigem
Ausscheiden aus dem Tagesheim ist der ganze Jahressatz zu bezahlen.
15. Zu jedem Schuljahresende wird der
Tagesheim-Vertrag ausgehändigt. Dabei können die
Erziehungsberechtigten entscheiden, ob sie ihr Kind im kommenden
Schuljahr für das Tagesheim rückmelden oder nicht. Bei der
Anmeldung bekunden sie mit ihrer Unterschrift, dass sie mit dieser
Rahmenordnung des Tagesheims einverstanden sind.
16. Bankverbindung:
Sparkasse Landsberg am Lech: Konto 5397 BLZ
700 520 60
Erzabtei St. Ottilien / Verwendungszweck: Tagesheim
17. e-mail: tagesheim@ottilien.de und homepage:
www.ottilien.de/tagesheim
18. Telefon und Fax des Tagesheims:
08193/71-561 bzw. -569
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