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1.    Das Tagesheim wird für Schüler/innen des Rhabanus-Maurus-Gymnasiums angeboten. Träger dieser Einrichtung ist die Erzabtei St. Ottilien, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
   
2.    Die Mitarbeiter des Tagesheims erhalten von den Erziehungsberechtigten die nötige Bevollmächtigung zu ihrer erzieherischen Arbeit. Dazu gehört vor allem
•    das Fördern der schulischen Leistung
•    die Sorge für Freizeit und Erholung
•    die Erziehung zu sozialverträglichem Verhalten
•    die Hinführung zu christlichem Glaubensleben.
   
3.    Die Aufnahme von Schülern/innen in das Tagesheim erfolgt zu Beginn eines Schuljahres mit dem Monat August und verpflichtet zum Verbleib bis zum Ende des laufenden Schuljahres im Juli; nur die Aufnahme in die 5. Klasse wird auf September festgelegt. Für jedes Schuljahr ist bis Ende Juli eine Rückmeldung erforderlich, wenn der Aufenthalt im Tagesheim fortgesetzt werden soll.
   
4.    Ein Austritt aus dem Tagesheim ist zum Schuljahresende möglich; nur in der 5. Klasse kann man bei besonderen Schwierigkeiten mit Beginn der Weihnachtsferien ausscheiden.

5.    Eine fristlose Entlassung durch den Tagesheimleiter kann bei schweren Verfehlungen ausgesprochen werden. Am Schuljahresende kann das weitere Verbleiben im Tagesheim abgelehnt werden wegen unbefriedigender Einstellung zur Arbeit, zur Gemeinschaft oder zum Glaubensleben. Nach einem Ausscheiden aus dem Tagesheim dürfen dessen Räume und Einrichtungen nicht weiter benutzt werden.
   
6.    Eine Befreiung vom Tagesheimbesuch an einem Schultag ist möglich: Bei einem dringenden Grund (z.B. Arztbesuch) oder bei regelmäßigen Terminen (z.B. Instrumentalunterricht, Training usw.) muss eine schriftliche Abmeldung durch einen Erziehungsberechtigten beim zuständigen Betreuer vorliegen. Für regelmäßige Termine genügt eine einmalige Bestätigung, für einen dringenden Fall wird eine Abmeldung spätestens einen Tag zuvor erwartet. Eine beständige Abwesenheit an mehreren Wochentagen ist jedoch nicht sinnvoll, weil damit das Gruppenklima beeinträchtigt wird. Befreiungen, die den internen Ablauf des Tagesheims berühren, können seitens der Eltern nicht erteilt werden und sind unwirksam (z.B. Befreiung von der Studierzeit).

7.    Als Verpflegung wird im Tagesheim in der Schulpause des Vormittags eine Brotzeit gereicht, ebenso in der Studierpause am Nachmittag. Nach Schulschluss gibt es von 13.00 bis 13.25 Uhr gemeinsames Mittagessen; an Tagen mit vorzeitigen Unterrichtsende und an Freitagen ohne Tagesheim entfällt es. Das Essen wird teils aus Produkten der klostereigenen Landwirtschaft, teils aus zugelieferten Lebensmitteln hergestellt (keine Diätkost!).
   
8.    In der Mittagszeit (13.30 - 14.40 Uhr) werden die Schüler/innen den Neigungen entsprechend betreut. Freizeitangebote gibt es in den Spiel-, Lese- und Aufenthaltsräumen, in der Turnhalle, im Hallenbad sowie im Freisportgelände. Zum Freizeitbereich gehört auch ein ausgedehntes Parkgelände mit Weiher und die nähere Umgebung des Tagesheimbereiches, nicht aber die Betriebe und Werkstätten des Klosters. Ohne Genehmigung des zuständigen Betreuers darf das Klostergelände nicht verlassen werden.
   
9.    Die Lernzeit bildet den Schwerpunkt im Tagesheim. Sie beginnt um 14.45 Uhr und endet um 16.45 Uhr. Dazu müssen sich alle Tagesheimschüler/innen in den Studiersälen ihrer Gruppe am eigenen Studierpult einfinden, soweit sie nicht rechtmäßig abgemeldet sind. Die Erzieher bemühen sich um die nötige Ruhe für das Erledigen der Hausaufgaben. Großer Wert wird auf eigenständiges Arbeiten gelegt; gegenseitiges Helfen kann nur mit äußerster Disziplin und mit Einwilligung des Erziehers erfolgen. Nachhilfeunterricht ist über die entsprechenden Fachlehrer bzw. SMV möglich.
   
10.    Am Nachmittag wird privater Instrumentalunterricht durch auswärtige Musiklehrer gegen Rechnung erteilt. Die entsprechende Uhrzeit ist dem jeweiligen Betreuer verbindlich mitzuteilen.
   
11.    Diese Zeiteinteilung des Tagesheims gilt von Montag bis Donnerstag bzw. Freitag. Tagesheim am Freitag wird jedes Schuljahr bekanntgegeben. An besonderen Schulveranstaltungen (z.B. Wandertag, Exkursionen, Projekttage, Sportfest) entfällt es. Auch zu Beginn eines Schuljahres und vor den Sommerferien ist das Tagesheim für einige Tage geschlossen.
   
12.    Für den Verlust von Kleidung und anderem Eigentum haftet das Tagesheim nicht. Für Schäden, die von Schülern am Haus und seinem Inventar verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es empfiehlt sich, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
   
13.    Die Kosten für das Tagesheim belaufen sich ab September 2007 auf 2280 Euro/Jahr. Der Jahressatz ist aufgeteilt auf 12 Monatsraten zu je 190 Euro. Diese Raten sind ohne Rücksicht auf die Ferienzeiten von August bis Juli zu überweisen. In der 5. Klasse werden bei Neuaufnahmen nur 11 Monatsraten von September bis Juli in Rechnung gestellt. Bei Zahlungen ist als Verwendungszweck "Tagesheim" anzugeben. Es empfiehlt sich, per Dauerauftrag zu bezahlen.

14.    Bei Austritt aus dem Tagesheim in der 5. Klasse an Weihnachten sind 4 Monatsraten zu begleichen. Bei einer fristlosen Entlassung muss noch der laufende Monat bezahlt werden. Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Tagesheim ist der ganze Jahressatz zu bezahlen.
   
15.    Zu jedem Schuljahresende wird der Tagesheim-Vertrag ausgehändigt. Dabei können die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob sie ihr Kind im kommenden Schuljahr für das Tagesheim rückmelden oder nicht. Bei der Anmeldung bekunden sie mit ihrer Unterschrift, dass sie mit dieser Rahmenordnung des Tagesheims einverstanden sind.
   
16.    Bankverbindung:
Sparkasse Landsberg am Lech: Konto 5397      BLZ 700 520 60
Erzabtei St. Ottilien / Verwendungszweck: Tagesheim
   
17.    e-mail: tagesheim@ottilien.de und homepage: www.ottilien.de/tagesheim
   
18.    Telefon und Fax des Tagesheims:    08193/71-561 bzw. -569


 






 
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